Vermeiden Sie Doppelbesteuerung beim Kauf einer Immobilie in Spanien. Zahlen Sie nicht zweimal!
Ein Traum mit einer rechtlichen Lösung
Der Kauf einer Immobilie an der wunderschönen Costa Blanca durch ROSAMH ist ein erfüllter Traum. Als ausländischer Käufer kann jedoch eine zentrale steuerliche Sorge aufkommen: die Doppelbesteuerung.
Wenn Sie im Ausland wohnen und eine Immobilie in Spanien erwerben, könnten sowohl die spanische Gesetzgebung als auch die Ihres Heimatlandes dieselben Einkünfte, dasselbe Vermögen oder denselben Gewinn besteuern wollen. Niemand möchte zweimal Steuern zahlen!
Die gute Nachricht ist, dass es eine legale Lösung und eine Möglichkeit gibt, in aller Ruhe zu kaufen: die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die Spanien mit über 90 Ländern (darunter Norwegen, Deutschland, Frankreich, die Niederlande, u. a.) unterzeichnet hat.
Was ist Doppelbesteuerung und wie betrifft sie Sie?
Die Doppelbesteuerung tritt auf, wenn dieselbe Bemessungsgrundlage von zwei verschiedenen Steuerhoheiten besteuert wird. Für einen Steuerlichen Nicht-Residenten in Spanien geschieht dies in der Regel in zwei Hauptszenarien:
1. Mieteinkünfte der Immobilie (Vermietung oder zugerechnete Miete)
Wenn Sie Ihre Wohnung vermieten, müssen Sie in Spanien die Einkommensteuer für Nicht-Residenten (IRNR, Modelo 210) auf diese Einnahmen zahlen.
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Risiko: Ihr Herkunftsland möchte diese Einkünfte ebenfalls besteuern, da Sie dort ansässig sind.
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Die DBA-Lösung: Das Abkommen legt fest, dass Mieteinnahmen in der Regel in dem Land besteuert werden dürfen, in dem sich die Immobilie befindet (Spanien). Ihr Herkunftsland wendet dann einen Mechanismus zur Freistellung oder Anrechnung an, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
2. Kapitalgewinne (Beim Verkauf der Immobilie)
Wenn Sie die Immobilie, die Ihnen ROSAMH geholfen hat zu finden, verkaufen und einen Mehrwert erzielen, müssen Sie den Gewinn in Spanien versteuern.
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Risiko: Ihr gewöhnlicher Wohnsitzstaat könnte diesen Kapitalgewinn ebenfalls besteuern wollen.
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Die DBA-Lösung: Das Abkommen gewährt die Besteuerungsbefugnis für Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien in der Regel dem Land, in dem sich die Immobilie befindet (Spanien).
Der Grundlegende Schritt: Kennen Sie Ihr spezifisches Abkommen
Nicht alle Doppelbesteuerungsabkommen sind identisch. Es ist unerlässlich, den Text des spezifischen DBA zwischen Spanien und Ihrem Wohnsitzland zu prüfen.
Ein spezialisierter Steuerberater wird das Abkommen prüfen, um festzustellen:
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Die Besteuerungsbefugnis: Welches Land das Recht hat, das Einkommen zu besteuern.
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Die Methode zur Vermeidung: Ob Ihr Land die Freistellungsmethode (das in Spanien bereits versteuerte wird nicht besteuert) oder die Anrechnungsmethode (es ist erlaubt, die in Spanien gezahlte Steuer anzurechnen) anwendet.
Fazit: Kaufen Sie mit Ruhe und Transparenz
Bei ROSAMH kümmern wir uns um Ihr gesamtes Kauferlebnis. Die internationale Besteuerung ist komplex, und wir möchten nicht, dass diese "Kopfzerbrechen" Ihren Traum trüben.
Deshalb vermitteln wir Ihnen den Kontakt zu spezialisierten Fachleuten für internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen. Diese helfen Ihnen dabei, diese Angelegenheiten mit voller Transparenz und Präzision zu regeln und sicherzustellen, dass Sie das Gesetz einhalten, ohne einen Euro zu viel zu bezahlen.
Kontaktieren Sie uns für die professionelle Verwaltung Ihrer Besteuerung
Wir stellen Ihnen den Kontakt unserer vertrauenswürdigen Fachleute zur Verfügung, die Sie bei der Verwaltung Ihrer Besteuerung als Nicht-Resident begleiten und Ihnen vom ersten Tag an Sicherheit gewährleisten.
Kontakt der Fachleute: legalhelpservices.es

Publicado por Miguel Aragon_
